
Ausbildung zum Schiffsmechaniker / zur SchiffsmechanikerinDie Ausbildung zum Schiffsmechaniker / zur Schiffsmechanikerin ist die einzige staatlich überwachte Berufsausbildung, die in der Seeschifffahrt in Deutschland möglich ist. Sie führt in drei Jahren - verkürzt auch in 2,5 Jahren - zum Facharbeiterbrief „Schiffmechaniker/-in”.
Ein Auszubildender zum Schiffsmechaniker lernt sowohl die notwendigen Fertigkeiten des Maschinenbetriebes eines Seeschiffes als auch die des Decksdienstes. Es ergibt sich schon aufgrund der Komplexität des Maschinenbetriebs ein Schwerpunkt bei den technischen Inhalten: Die Schiffsmechanikerausbildung ist zu einem großen Prozentsatz eine technische: Metallbearbeitung ist die Grundlage, aber auch seemännische Fertigkeiten und Kenntnisse werden vermittelt.
Der Auszubildende hat einen Ausbildungsvertrag mit einer Reederei, die ihn auf ihren Schiffe ausbildet, die vorgeschriebenen Schulzeitblöcke an einer Seemännischen Berufsschule - Lübeck - Travemünde, Rostock oder Elsfleth - organisiert und eine Ausbildungsvergütung zahlt.
Die „Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V.” überwacht die Ausbildung qualitativ, trägt die Ausbildungsverträge ein und berät Interessenten.
Schiffsmechaniker übernehmen an Bord folgende Aufgaben:
Quelle: www.reederverband.de